Der Stichtag betrifft mehr als Fördersätze. Prüfen Sie zuerst das Antragsdatum und das Fördersegment. Für neue BAFA-Anträge ab 21.07.2026 sind neue TPB-IDs erforderlich. Bestehende Förderfälle gehören weiterhin zu ihrem jeweiligen Regelstand.
Förderung automatisch im Projekt berechnen.
So übernimmt die App die Berechnung →1. Welcher Regelstand gehört zum Projekt?
Die neue BEG-EM-Richtlinie gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Das BAFA stellt Informationen zu Anträgen bis einschließlich 20. Juli separat bereit. Ein alter Bescheid wird deshalb nicht allein durch den neuen Stichtag zu einem Fall nach neuen Konditionen.
Für Anträge nach den neuen Konditionen verlangt das BAFA neu generierte TPB-IDs. Prüfen Sie bei vorbereiteten, aber noch nicht eingereichten Vorgängen deshalb sowohl das Antragsdatum als auch die technische Projektbeschreibung. Ein vorhandener PDF-Stand ist kein Beleg dafür, dass seine ID für den neuen Antrag passt.
Grundlagen: BAFA: Förderprogramm im Überblick · BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026
2. Heizungsförderung: Kostenrahmen und Boni neu prüfen
Für das KfW-Produkt 458 gelten zum Quellenstand September 2026 die folgenden Eckwerte. Sie betreffen förderfähige Kosten und die jeweilige Antragstellerkonstellation, nicht automatisch die komplette Angebotssumme. Selbstnutzung, Eigentum, Heizungsart und weitere Programmbedingungen müssen zusätzlich erfüllt sein.
| Baustein | Regel ab 21.07.2026 | Für die Vorbereitung |
|---|---|---|
| Kostenobergrenze Wohngebäude | 28.000 € erste WE. Je 15.000 € zweite bis sechste WE. Je 8.000 € ab der siebten WE. | Gesamtzahl und betroffene Wohneinheiten unterscheiden. |
| Grundförderung | 30 % für die derzeit förderfähigen Heizungsmaßnahmen. | Förderfähigkeit der konkreten Technik prüfen. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozentpunkte bei erfüllten Voraussetzungen. | Alte Heizung, Alter, Funktionsfähigkeit und Selbstnutzung belegen. |
| Einkommensbonus | 40 % bis 30.000 €. 30 % bis 40.000 €. 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. | Maßgebliches Haushaltseinkommen und Nachweise klären. |
| Familienzuschlag | Einkommensgrenzen pauschal einmalig um 10.000 € höher bei mindestens einem berechtigten minderjährigen Kind. | Kein Zuschlag pro Kind und kein eigener pauschaler Auszahlungsbetrag. |
| Förderdeckel | Bis zu 80 %, abhängig von der Einkommenskonstellation. Die Richtlinie sieht auch einen 70-%-Deckel vor. | Boni nicht einfach unbegrenzt addieren. |
Grundlagen: KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026
3. Der iSFP-Bonus ist nicht mehr pauschal „15 + 5 %“
Bei den entsprechenden BAFA-Effizienzmaßnahmen beträgt die reguläre Kostenobergrenze im Wohngebäude 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Sind die Bedingungen für die erhöhte Grenze erfüllt, gelten 60.000 €, 30.000 € und 15.000 € für diese Stufen.
Der iSFP muss bei Antragstellung bereits vorliegen. Die Maßnahme muss Bestandteil des geförderten Fahrplans sein und innerhalb von höchstens 15 Jahren umgesetzt werden. Der Bonus von fünf Prozentpunkten wirkt nur auf förderfähige Ausgaben oberhalb der regulären Grenze ohne iSFP. Das Mindestinvestitionsvolumen muss im jeweiligen Antrag erreicht werden. Mehrere Anträge werden hierfür nicht zusammengerechnet.
Beispiel: Eine förderfähige Gebäudehüllenmaßnahme an einem Einfamilienhaus kostet 40.000 € brutto und erfüllt sämtliche iSFP-Bedingungen. Die 15-%-Grundförderung ergibt 6.000 €. Der 5-%-Bonus entfällt auf die 10.000 € oberhalb von 30.000 €: zusätzlich 500 €. Ergebnis: 6.500 €, nicht 8.000 €. Das ist ein vereinfachtes Beispiel ohne weitere Förderbestandteile.
Zur Einreichung des BEG-EM-Verwendungsnachweises muss die zugrunde liegende EBW-Förderung abschließend beschieden und ausgezahlt sein. Die Förderung der Beratung und die Förderung der späteren Maßnahme sind zwei verschiedene Verfahren.
Grundlagen: BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 · BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung
4. Was erst später greift
Ab 1. Februar 2027 sinkt die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit bei der Heizungsförderung halbjährlich um 750 €, bis zum vorgesehenen Mindestwert von 22.000 €. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab demselben Termin halbjährlich um vier Prozentpunkte. Ab 1. August 2028 entfällt er für neue Anträge.
WPB-Bonus und Wertschöpfungsbonus sind in der Richtlinie für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Die KfW verweist beim Wertschöpfungsbonus ausdrücklich auf noch bekanntzugebende Details. „Erstes Quartal“ ist keine Bestätigung eines allgemeinen Starttags am 1. Januar. Prüfen Sie die dann veröffentlichten Produktbedingungen vor einer konkreten Förderzusage an Kunden.
Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag können laut KfW für neue Anträge seit 21. Juli 2026 nicht mehr beantragt werden. Dass ein Übergangsformular noch eine Auswahl zeigt, begründet keinen Förderanspruch. Für Nichtwohngebäude entfällt außerdem die Förderung energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme.
Grundlagen: BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · BAFA: Förderprogramm im Überblick
5. So aktualisieren Sie vorbereitete Vorgänge
Beginnen Sie bei der Projektakte: Antrag bereits eingereicht oder nur vorbereitet? Dokumentieren Sie Antragsdatum, Programm, Gebäudenutzung und Wohneinheiten. Prüfen Sie anschließend TPB, Kostenaufteilung, Vertragsstand und die benötigten Bonusnachweise.
Ein Förderrechner liefert eine Orientierung. Prüfen Sie die technischen Voraussetzungen und die geltenden Programmregeln. Über die Bewilligung entscheidet die Förderstelle. Geben Sie dem Kunden deshalb eine nachvollziehbare Berechnung mit Datum und Annahmen, keine pauschale Fördergarantie.
- Altantrag und Neuantrag sauber auseinanderhalten.
- iSFP-Maßnahme und Stand der EBW-Förderung dokumentieren.
- Neue TPB-ID für neue Konditionen erzeugen und rechtzeitig verwenden.
- Angebote, Bedingungen und erwartete Förderung gemeinsam neu prüfen.
Grundlagen: BAFA: Förderprogramm im Überblick · BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung
So unterstützt Thermoapp
Förderung automatisch im Projekt berechnen.
Thermoapp berechnet die Förderung für Heizungsprojekte, BAFA-Einzelmaßnahmen und iSFP direkt bei der Projektanlage. Aus Antragsdatum, Gebäudeangaben, Maßnahmen und Kosten ermittelt die App Kostenobergrenzen, Fördersätze und zutreffende Boni. Bei Wohngebäude-Einzelmaßnahmen berücksichtigt sie auch anteilige Wohneinheiten und den iSFP-Bonus. Sie prüfen die Eingaben und Voraussetzungen und erhalten die Förderübersicht im Projekt.
Vor dem nächsten Schritt prüfen
- Antragsdatum und Programm festgehalten
- Wohneinheiten und Selbstnutzung geprüft
- Neue TPB-ID für den neuen Regelstand
- iSFP-Bonus nur auf die richtige Bemessungsgrundlage
- EBW-Bescheid und Auszahlung berücksichtigt
- 2027-Ausblick von heute geltenden Konditionen getrennt
Quellen & Einordnung
Offizielle Quellen abgerufen am 16. September 2026. Redaktion: Thermoapp / Core-N. Die Produktbeschreibungen beziehen sich auf den aktuellen App-Stand. Screenshots zeigen Beispieldaten.
- BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 ↗
Insbesondere Nr. 8.3, 8.4, 9.2.1 und die technischen Mindestanforderungen im Anhang.
- BAFA: Förderprogramm im Überblick ↗
Änderungen ab 21.07.2026 und Hinweis auf neu zu generierende TPB-IDs.
- BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung ↗
Abschnitte 3–6: EEE, iSFP-Bonus, Antragsablauf, Unterlagen und Vollmacht.
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) ↗
Konditionen, Bonusstaffeln, Ablauf und FAQ zum Wertschöpfungsbonus.
Allgemeine Arbeitshilfe für die Projektorganisation, keine individuelle Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Programm, die aktuellen Unterlagen der Förderstelle und der konkrete Auftrag. Bei späteren Änderungen ist der hier angegebene Quellenstand zu berücksichtigen.

