Bei BEG-EM-Investitionszuschüssen muss bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung vorliegen. Er braucht außerdem einen voraussichtlichen Umsetzungstermin. Ein unverbindliches Angebot allein erfüllt diese Vertragsanforderung nicht.
1. Warum der Vertrag vor dem Antrag vorliegen muss
Ein der Ausführung zuzurechnender Vertrag gilt grundsätzlich als Vorhabenbeginn. Förderanträge müssen jedoch vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Die BEG-EM-Richtlinie verbindet deshalb den erforderlichen Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage.
Damit ist der Auftrag für den Antrag konkret beschrieben, ohne die Förderentscheidung vorwegzunehmen. Die Vertragsunterzeichnung, der Eingang des Förderantrags und der tatsächliche Beginn der Ausführung sind unterschiedliche Ereignisse. Halten Sie ihre Daten getrennt fest.
Planungs- und Beratungsleistungen dürfen nach der BEG-EM-Richtlinie vor Antragstellung erbracht werden und lösen für sich genommen keinen Vorhabenbeginn der Investitionsmaßnahme aus. Diese Aussage darf nicht ungeprüft auf das eigenständige EBW-Beratungsprogramm übertragen werden.
Grundlagen: BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 · BAFA: Energieberatung für Wohngebäude
2. Was die beiden Thermoapp-Vorlagen tatsächlich regeln
Beide PDFs beziehen sich auf Lieferungen und Leistungen für eine BEG-Maßnahme. Sie sind keine BAFA-Vollmacht und kein Ersatz für eine vollständige, zum Auftrag passende Vertragsgestaltung. Maßgeblich ist der konkrete Wortlaut zusammen mit dem zugeordneten Angebot.
| Frage | Aufschiebende Bedingung | Auflösende Bedingung |
|---|---|---|
| Wann entstehen Umsetzungspflichten? | Erst mit der Förderzusage, soweit die Bedingung erfüllt ist. | Sie bestehen zunächst. Die Vorlage knüpft ihren Wegfall an einen Ablehnungsbescheid. |
| Was passiert bei Teilförderung? | Die Vorlage begrenzt die Pflichten auf den Umfang der Zusage. | Die Pflichten entfallen laut Vorlage im Umfang der nicht zugesagten Förderung. |
| Was bleibt zu klären? | Welche Leistungs- und Zahlungsfolgen ergeben sich aus dem konkreten Angebot? | Welche Folgen haben Teilablehnung, Rücknahme oder ein nicht gestellter Antrag? |
| Welche ist immer richtig? | Keine pauschale Empfehlung für jeden Auftrag. | Die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen gemeinsam prüfen. |
Grundlagen: BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026
3. So setzen Sie die Vorlagen ein
Tragen Sie Auftraggeber, Auftragnehmer und Projektstandort vollständig ein. Ordnen Sie das beauftragte Angebot über seine Nummer oder Referenz zu. Beschreiben Sie die Maßnahme so, dass Vertrag, Angebot und späterer Förderantrag denselben Umfang erkennen lassen.
Das voraussichtliche Umsetzungsdatum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Das BAFA-Merkblatt nennt für BEG EM 36 Monate. Ein geplantes Datum ist keine Genehmigung, vor Antragstellung zu beginnen. Spätere Verschiebungen müssen mit den tatsächlichen Förderfristen vereinbar bleiben.
Unsere Vorlagen enthalten zusätzlich die Verpflichtung des Auftraggebers, den Förderantrag innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss einzureichen. Diese Frist gilt für unsere Vorlage. Sie ist keine allgemeine gesetzliche BAFA-Antragsfrist. Prüfen Sie, ob sie zu Ihrem Ablauf passt. Beide Parteien unterschreiben und erhalten die vereinbarte Fassung einschließlich des referenzierten Angebots.
- Maßnahme und Angebot eindeutig zuordnen.
- Variante bewusst wählen und nicht beide zugleich verwenden.
- Projektstandort und voraussichtlichen Termin ergänzen.
- Teilförderung, Zusatzleistungen und Zahlungsfolgen klären.
- Unterzeichnete Fassung und Angebot gemeinsam ablegen.
Grundlagen: BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung · BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026
4. Vorliegen, Hochladen und Beginnen sind nicht dasselbe
Nach dem BAFA-Merkblatt muss der Vertrag bei Antragstellung vorliegen. Die Lieferungs- und Leistungsverträge selbst müssen dort nicht eingereicht werden. Die Förderstelle kann weitere Unterlagen verlangen. Für KfW-Produkte gelten deren eigene Einreichungsschritte. Eine BAFA-Aussage zum Upload ist deshalb keine allgemeine Regel für jedes Förderportal.
Die BEG-EM-Richtlinie lässt einen Beginn nach Antragstellung und vor Förderzusage auf eigenes Risiko zu. Dadurch entsteht weder ein Förderanspruch noch automatisch eine zivilrechtliche Ausführungspflicht: Bei einer aufschiebenden Bedingung ist zusätzlich zu klären, ob die vereinbarte Bedingung bereits erfüllt ist.
Ein bereits unbedingt geschlossener Vertrag wird nicht allein dadurch unproblematisch, dass später eine Vorlage angehängt wird. Prüfen Sie die zeitliche Reihenfolge und den Vertragsbestand, bevor Sie gegenüber dem Kunden von Förderfähigkeit ausgehen.
Grundlagen: BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung · BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 · KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
5. Drei Dokumente, drei verschiedene Aufgaben
Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag regelt die Ausführung zwischen Auftraggeber und Unternehmen. Der Beratungsvertrag beschreibt Ihren Leistungsumfang als Energieberater. Die Vollmacht bestimmt, ob und in welchem Umfang Sie den Kunden im Verwaltungsverfahren vertreten. Keines dieser Dokumente ersetzt die beiden anderen.
Die PDFs sind Arbeitshilfen. Sie garantieren weder Förderfähigkeit noch eine bestimmte Haftungsverteilung. Gerade Abweichungen vom Muster, Teilbewilligungen und bereits bestehende Verträge gehören vor Verwendung fachlich und bei rechtlichen Fragen individuell geprüft.
Grundlagen: § 14 VwVfG: Bevollmächtigte und Beistände · § 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Beide Vertragsvorlagen herunterladen
Ausfüllbare PDF-Arbeitshilfen von Thermoapp. Prüfen Sie die gewählte Variante gemeinsam mit dem zugehörigen Angebot und dem konkreten Förderfall.
So unterstützt Thermoapp
Alles für die Umsetzung. Direkt an Ihren Handwerkspartner.
Thermoapp sendet Ihrem kooperierenden Handwerksbetrieb ein vollständiges Unterlagenpaket für die Umsetzung. Es enthält die mit Projektdaten vorausgefüllten Verträge und die Förderinformationen, die der Betrieb für den Start benötigt. Die rechtliche Prüfung der Verträge bleibt bei den Beteiligten.
Vor dem nächsten Schritt prüfen
- Richtige Vertragsparteien und Projektadresse
- Angebotsreferenz und Maßnahmenumfang stimmen überein
- Förderbedingung vor Antragstellung vereinbart
- Umsetzungstermin innerhalb des Bewilligungszeitraums
- 30-Tage-Klausel der Vorlage bewusst berücksichtigt
- Vertrag, Beratungsauftrag und Vollmacht getrennt geprüft
Quellen & Einordnung
Offizielle Quellen abgerufen am 16. September 2026. Redaktion: Thermoapp / Core-N. Die Produktbeschreibungen beziehen sich auf den aktuellen App-Stand. Screenshots zeigen Beispieldaten.
- BEG-EM-Richtlinie vom 17. Juli 2026 ↗
Insbesondere Nr. 8.3, 8.4, 9.2.1 und die technischen Mindestanforderungen im Anhang.
- BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung ↗
Abschnitte 3–6: EEE, iSFP-Bonus, Antragsablauf, Unterlagen und Vollmacht.
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) ↗
Konditionen, Bonusstaffeln, Ablauf und FAQ zum Wertschöpfungsbonus.
- BAFA: Energieberatung für Wohngebäude ↗
Eigenständiges EBW-Verfahren, Vorhabenbeginn und FAQ zur bevollmächtigten Antragstellung.
- § 14 VwVfG: Bevollmächtigte und Beistände ↗
Umfang und Nachweis der Vollmacht sowie Kommunikation mit Bevollmächtigten.
- § 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung ↗
Haftung knüpft an Pflichten aus dem Schuldverhältnis an. Software ersetzt deren Erfüllung nicht.
Allgemeine Arbeitshilfe für die Projektorganisation, keine individuelle Rechts- oder Förderberatung. Maßgeblich sind das jeweilige Programm, die aktuellen Unterlagen der Förderstelle und der konkrete Auftrag. Bei späteren Änderungen ist der hier angegebene Quellenstand zu berücksichtigen.

