Vertrag mit aufschiebender Bedingung
Vertrag gilt erst bei Förderzusage
Der Vertrag wird vor dem Förderantrag unterschrieben. Wirksam wird er erst, wenn BAFA oder KfW die Förderung bewilligt.
Wirkung: Ohne Förderzusage entsteht keine verbindliche Ausführungspflicht.
Förderantrag: Der Kunde hat den erforderlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrag für den Antrag.
Eintragen: Maßnahme, Auftragssumme, Vertragspartner und voraussichtliches Umsetzungsdatum.
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